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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen.

§2 Vertragsabschluß In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sollen schriftlich vereinbart werden. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

§3 Preise Für Kaufverträge gelten die vereinbarten Preise. Diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Serviceleistungen werden für Wartung im Außendienst und Kleinmontagen die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Die Kosten umfassen Arbeits- und Fahrtzeit sowie deren tarifmäßige Zuschläge sowie den Verbrauch von Bauteilen und Materialien. Bei Werkstattreparaturen werden die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Für Reparaturaufträge ohne Fehlerbeschreibung wird keine Gewähr übernommen. Kann wegen fehlender Fehlerbeschreibung keine Reparatur durchgeführt werden, wer- den dem Auftraggeber die Prüfkosten berechnet. Die Verrechnungssätze für Arbeits- und Fahrtzeit sowie Pauschal-Abrechnungspreise der Werkstattreparaturen werden nach der jeweils gültigen "Preisliste für Leistungen" angeboten und berechnet.

§4 Lieferzeiten Genannte Liefertermine sind verbindlich. Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

§5 Gewährleistung und Haftung ist bei Kaufgegenständen der Liefergegenstand mangelhaft, so liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind. Dem Verkäufer müssen offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 1 Monat nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach an- gemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten. Etwaige weitergehende Gewährleistungen des Herstellers bleiben unberührt. Gebrauchtgeräte werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung des Verkäufers verkauft. Etwaige Ansprüche gegen die jeweiligen Hersteller der Geräte bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Ver- schulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Montage und Wartungsdienstrechnungen sind ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungseingang zu begleichen. Die Ablehnung von Schecks behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken be- rechneten Zinssatzes - mindestens jedoch 2% über dem Bundesbankdiskontsatz - zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§6 Eigentumsvorbehalt Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Erst mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum an dem Gegenstand ohne weiteres an den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige, wenn der Gegen- stand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuld- haft verursacht hat. Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu be- handeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des Gegenstandes trägt der Käufer.

§7 Zahlung Rechnungen des Verkäufers über gebrauchte Geräte sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort ohne Abzug zahlbar.

§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile das Gericht, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist, als Gerichtsstand vereinbart in diesem Fall Freyung.

§9 Fernabgabe1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne; des § 13 BGB, so ist er an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn er; sie binnen einer Frist von 1 Monat nach Eingang der Ware widerruft. Der Widerruf muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger; oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Eine Begründung des Widerrufs ist; nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung; des Widerrufs an:

Klangwerk
Christian Schmidbauer
Schmidpoint Str. 7

94056 Waldkirchen

049 (0)171 9951778
Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 236 935 121


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